Die LTS-Klassifikation hilft, einladende und stressfreie Radverkehrslösungen zu identifizieren.

Die LTS-Klassifikation hilft, einladende und stressfreie Radverkehrslösungen zu identifizieren. © Melissa & Chris Bruntlett, www.modacitylife.com

LTS: Bewertungsinstrument misst das Stresspotenzial von Radverkehrsverbindungen

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, das Radfahren durch eine gute Infrastruktur zu fördern. Die LTS-Klassifikation des Mineta Transportation Institutes kann dabei helfen, einladende und stressfreie Radverkehrslösungen zu identifizieren.

Die LTS-Klassifikation des Mineta Transportation Institutes zeigt, wie stressig unterschiedliche Radverkehrsanlagen für Radfahrerinnen und Radfahrer sind. Vor allem Netzlücken, gefährliche Kreuzungen und viel befahrene Streckenabschnitte halten Menschen vom Radfahren ab.

Gleichzeitig verdeutlicht die Klassifikation, wie wichtig deshalb vollständige und komfortable Radwegenetze sind und wie sehr sie von Radfahrer*innen akzeptiert werden. Sie kann dazu beitragen, einladende und stressfreie Radverkehrslösungen zu finden.

Vier Stresslevel von Radverkehrsanlagen

Die LTS-Bewertung berücksichtigt Daten zum Verkehrsaufkommen, zur Straßengestaltung und zu den Kfz- Geschwindigkeiten. Auf dieser Basis teilt sie unterschiedliche Typen von Radverkehrsanlagen jeweils in vier Stress-Level ein.

LTS 1 sind Einrichtungen mit der geringsten Stressbelastung. LTS 4 sind Radverkehrsanlagen, die nur unter höchstem Stress und mit größtem Unbehagen von Radfahrenden genutzt werden.

Auch Kreuzungen und Korridore werden entsprechend klassifiziert. Im Kern zeigt die LTS-Bewertung an, dass der Stress für Radfahrende steigt, wenn das Kfz-Aufkommen zunimmt und die Trennung zwischen Radfahrenden und Kfz-Verkehr abnimmt.

Instrument für Investitionsentscheidungen

Die LTS-Skala ist so gestaltet, dass sie im Wesentlichen den Profilen der vier Radfahrenden-Typen („Four Types of Cyclists“) entspricht.

Werden auf dieser Basis die Verkehrsbelastungen im gesamten Straßennetz kartiert, lässt sich schnell herausfinden, wo weniger stressige Radverkehrsverbindungen verlaufen. Es zeigt sich auch, welche Routen nur unzureichend für den Radverkehr ausgebaut sind, wo sich Netzlücken und Konfliktpunkte befinden. Die Skala ist daher auch ein gutes Instrument für Entscheidungen über Verkehrsinvestitionen.

Ein stressiger Abschnitt hält vom Radfahren ab

Die LTS-Bewertung zeigt, dass eine einladende Radverkehrsinfrastruktur aus zusammenhängenden Netzen mit wenig belastenden LTS 1- und LTS 2-Elementen und Kreuzungen bestehen sollte. Nur dann wird sie von der Mehrheit der Radfahrer*innen genutzt. Lückenhafte Netze mit stressigen LTS-3- oder LTS-4-Abschnitten oder Kreuzungen hingegen halten viele Menschen vom Radfahren ab.

Die Qualität einer Radroute steht und fällt mit dem schwächsten Abschnitt. Wenn nur eine Stelle als gefährlich wahrgenommen wird, können sich Menschen gegen das Rad als Verkehrsmittel für diesen Weg entscheiden.

Steigerung des Sicherheits- und Komfortgefühl von Radfahrenden
Steigerung des Sicherheits- und Komfortgefühl von Radfahrenden © ADFC
 Level of traffic stress    Eigenschaften  Radfahrtyp

LTS 1:

sehr niedriger Stress

Für die meisten Kinder geeignet

interessiert, aber besorgt

alle

LTS 2:

geringer Stress

 

Für die meisten Erwachsenen                (ca. 50 %) geeignet

interessiert, aber besorgt

alle

LTS 3:

moderater Stress
Für einige Erwachsene                 (ca. 10 %) geeignet

begeistert und überzeugt

Stark und furchtlos

LTS 4:

hoher Stress

Für sehr wenige Erwachsene (4 %) geeignet

Stark und furchtlos

 

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  • Stadtradeln 2024 in Solingen und Wuppertal?

    Das Stadtradeln in Wuppertal und Solingen startet jeweils am 18. Mai. Der dreiwöchige Aktionszeitraum endet am 7. Juni. Für Wuppertal gibt es hier mehr Informationen.  für Solingen  gibt es hier weiterführende Informationen.

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Was ist eine Fahrradstraße?

    Auf einer Fahrradstraße dürfen zunächst nur Fahrradfahrer fahren. KfZs oder Mopeds muss erst durch ein Zusatzschild die Durchfahrt erlaubt werden. Dabei sind die KfZ und andere nur Gast auf der Fahrradstraße. Fahrradfahrer dürfen hier nebeneinander fahren. Die maximale Geschwindigkeit ist auf 30 km/h begrenzt und die Fahrradstraße darf nicht in 30er Zonen eigerichtet werden. Voraussetzung zum Einrichten einer Fahrradstraße ist, dass der Radfahrer bereits heute den überwiegenden Teil der Nutzer ausmachen oder es zu erwarten ist, dass dies eintritt. Dabei ist nicht klar, über welchen zeitlichen Horizont gesprochen wird und nach welcher Methodik eine entsprechende Verkehrsprognose abzugeben ist. Die Hürde ist damit nur auf dem Papier hoch. Anbei auch ein Erklärvideo..

  • Wie breit müssen Radverkehrsanlagen sein?

    Unter Radverkehrsanlagen versteht man Radschutzstreifen und Radwege. Radschutzstreifen müssen mindestens 1,25m breit sein und haben eine Regelbreite von 1,50m. Radwege haben dagegen mindestens 1,60m breit zu sein und haben eine Regelbreite von 2m. Über dieser Breiten kann natürlich hinausgegangen werden. Führt eine solche Radvekehrsanlage an parkenden Autos vorbei, so ist noch ein Puffer einzuplanen. Radwege werden nachrangig angelegt, d.h. zunächst muss die Straße eine Breite von wenigsten 4,5m Breite aufweisen. In diesem Fall ist keine Mittelinie mehr vorgesehen. Eine Kombination aus Mindestbreiten ist im Übrigen nicht erlaubt, d.h. eine Straße muss mind. etwas über 7m Breite aufweisen um eine Straße plus Radschutzstreifen auf beiden Fahrbahnseiten anzubringen. Bei engeren Straßen kann, wenn ein Gehweg vorhanden ist, dieser alternativ für Radfahrer freigegeben werden oder es entsteht ein gemeinsamer Geh- und Radweg.

    Übrigens ein Zweirichtungsradweg muss wenisgtens 2,50 breit sein, und regehaft 3m. Hierbei entscheidet die Steigung auch darüber, ob 2,50m Breite ausreichend sind. 

    Gerade Hauptverkehrsstraßen weisen pro Fahrspur rund 3,25 m Breite in der Regel auf, da die maximale Breite von LKW und Bussen alleine schon 2,50m betragen darf. Häufig wird über mangelnden Platz geklagt, das ist aber in den seltensten Fällen der wahre Grund, denn meist existieren rund 2 bis 2,50 m breite Parkmöglichkeiten auf einer oder beiden Straßenseiten. Die Regelungen zu den Radverkehrsanlagen sind in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (kurz: ERA 2010) festgehalten. Die letzte Auflage ist 2010 erschienen.

    In 30er Zonen dürfen Radverkehrsanlagen bis dato gar nicht angelegt werden. Hier kommen andere Elemente meist zum Tragen, wie modal filter, Freigabe von Einbahnstraße usw. 

  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC vor Ort?

    Ende Mai 2021 zählte der Kreisverband 1.255 Mitglieder, wovon 308 in Solingen wohnen.

  • Wo kann ich Lastenräder ausleihen?

    In Solingen kann der Dürpelflitzer beim Zweiäder Biernath in Ohligs kostenlos (Spender wird erbeten), in SG Mitte kann das Leiwermang des VCD bei Legewie ausgeliehen werden und die Firma sigo.green biette in Aufderhöhe rund um die Uhr an, ein Lastenrad auszuleihen. Alle Lastenräder sind mit E-Motoren ausgestatttet. Bei Sigo.green muss man sich vor der ersten Fahrt registrieren. 

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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