Radeln zur Burg: Gemeinsam und sicher zur Burg
Am 14.6. laden wir alle zu einer gemeinsamen Ausfahrt nach Schloss Burg - Unterburg ein. Wir werden auf der Fahrt polizeilich begleitet. Es besteht die Möglichkeit an Familienführungen teilzunehmen, es ist ausreichend Zeit um Essen zu gehen o.ä.

Wir fahren am Sonntag, den 14. Juni 2026, gemeinsam nach Unterburg. Die Tour ist ausdrücklich für Familien geeignet und wird polizeilich begleitet!
Selbstverständlich nehmen wir auch Ehepaare, Einzelpersonen, Pedelec- und Bio - Radler mit!
Als weiteres Highlight konnten wir Clown Ferdi gewinnen, um 9:45 Uhr und 10:30 Uhr an den Abfahrtspunkten zu stehen und so Allen die Zeit bis zur Abfahrt u verkürzen. Für den Lenker gibt es auch etwas zum Mitnehmen. Außerdem fährt der Bürgermeister der Stadt Solingen, Lukas Schrumpf (CDU) von Ohligs bis Unterburg mit.
Wir möchten um Anmeldung zur Fahrradtour bitten. Diese ist unverbindlich und nicht zwingend, wir möchten aber die Teilnehmerzahl vorab gut abschätzen. Bitte gebt im Betreff nur noch die Anzahl der Teilnehmer an, die mit Ihr mitbringt.

Zeitplan am 14. Juni 2026:
09:45 Uhr Clown Ferdi am Bahnhofsvorplatz
10:15 Uhr Abfahrt
ab ca. 10:45 Clown Ferdi am Rathaus
11:00 Uhr Abfahrt am Rathaus
11:45 Uhr Ankunft in Unterburg
12:00/13:00 Uhr Familienführungen - kostenpflichtig und nur mit Anmeldung
15:00 Uhr Rückfahrt
ca. 16:00 Uhr Ankunft am Rathaus
16:30 Uhr Ankunft Hbf Ohligs
Wir fahren via Hauptstraßen entlang der geplanten Veloroute 2, passieren das Rathaus und fahren über die Burger Landstraße nach Burg.
In Burg besteht die Möglichkeit, bis zur gemeinsamen Rückfahrt - ebenfalls polizeilich begleitet - die freie Zeit selbstständig zu nutzen.
Wir als ADFC haben - separate Anmeldung nötig - zwei Familienführungen gebucht, für die wir um einen Unkostenbeitrag bitten.
Die Familienführungen beginnen - in Abhängigkeit der genauen Ankunft in Unterburg - gegen 12:00 Uhr und eine weitere um 13:00 Uhr. Es stehen 40 Plätze zur Verfügung. Die Führungen dauern jeweils 45 Minuten und Sie können sich danach in Schloß Burg frei bewegen.
Zur Anmeldung zu den Führungen geht es hier Weitere Informationen hierzu am Ende.
Ihr könnt die freie Zeit auch zu einer (Rad)Wanderung nach Müngsten oder einem Besuch in einem Restaurant nutzen. Beachtet dabei aber, dass wir nur die mit zurücknehmen können, die pünktlich um 15:00 am Abfahrtsort sind. Wir führen keine "Anwesenheitskontrolle" durch. Bitte beachtet ferner, dass es in Müngsten zu Wartezeiten an der "Fähre" über die Wupper kommen kann.
Wir richten in Unterburg auf dem Wanderparkplatz Eschbachstraße eine temporäre Radabstellanlage ein. Ihr könnt die Räder an Absperrgittern - solange Vorrat - reicht anschließen. Verkehrskadetten beaufsichtigen die Fahrräder zusätzlich. Eine Garantie können wir jedoch nicht übernehmen. denkt ggf. daher an einen ausreichenden Diebstahlschutz über eine Fahrradversicherung bzw. Hausratversicherung!
Zur Rückfahrt: wir machen uns um 15 Uhr auf den Weg. Die maximale Steigung beträgt 10% auf der Burger Landstraße. Beachtet konditionell, dass es 180 Hm nach oben geht. Die Steigung ist an vielen Stellen der Burger Landstraße flach. In Spitzen beträgt diese aber 4/5% und ein kurzes Stück knapp unter 10%.
Clown Ferdi


Familienführungen
Für die Familienführungen ist die Teilnahme (sprich formlose Anmeldung per Mail) an der Radtour zwingend notwendig!
Bitte habt Verständnis, dass wir keine Anmeldungen per Telefon oder Messenger entgegen nehmen!
Der Preis für die Führung und den Eintritt zur Schloß Burg liegt bei
12 Euro für Erwachsene
7 Euro für Kinder bis 3-15 Jahre.
9,50 Euro für Schuler ab 16 Jahre, Studenten und Schwerbehinderte
Bitte Ausweise entsprechend mitnehmen!
Im Preis inbegriffen ist der Eintritt zu Schloß Burg, sowie die Schlossführung, die sich speziell an Familien richtet. Einzelpersonen und Ehepartner dürfen selbstverständlich auch mit, möchten das Angebot aber durchaus an Familien gerichtet wissen. Eine Mitgliedschaft im ADFC ist keine Voraussetzung!
Bitte achten Sie bei der Teilnahmebestätigung auf die Uhrzeit für die Führung und finden Sie sich rechtzeitig am Eingang / Vorplatz von Schloss Burg vor dem Kassenhäuschen ein. Eine Seilbahnfahrt ist nicht im Preis enthalten.
Solltet Ihr die Seilbahn nutzen wollen (Pedelecs werden nicht transportiert!), bringt ausreichend Geld mit - keine Kartenzahlung möglich! Die Kosten betragen hier 8 Euro für die Hin-/Rückfahrt und für Kinder bis einschließlich 11 Jahre 5 Euro.
Die Tour wird hin und zurück polizeilich begleitet. Die Rückfahrt endet in Ohligs am Hbf. Das Tempo ist gemütlich und man wird sich unterhalten können.
Die Fahrradtour findet bei jedem Wetter statt!
Änderungen im Zeitablauf sind möglich, die Hoheit obliegt bei der Polizei! Wir werden aber Änderungen im Programmablauf per Lautsprecherdurchsagen bekannt geben.

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen
Ja,
- die Wuppertaler treffen sich jeden 3. Mittwoch im Monat (Ausnahme Schulferien) zum Mitgliedertreff im Seminarraum am Loher Bahnhof, Rudolfstraße 125, 42285 Wuppertal, um 19:00 Uhr - der Eingang liegt an der Nordbahntrasse - und besprechen alles
- die Solinger treffen sich alle 6-8 Wochen im Walder Kotten, Locher Straße 20, 42719 Solingen, dienstags um 19:30 zum Radlertreff. Wir laden hierzu meist Referent:Innen ein, mit denen wir zu Radverkehrsthemen ins Gespräch kommen
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.
weiterlesenDer Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
weiterlesenRadfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
weiterlesenWie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
weiterlesenDas Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
weiterlesenAuf einer Fahrradstraße dürfen zunächst nur Fahrradfahrer fahren. KfZs oder Mopeds muss erst durch ein Zusatzschild die Durchfahrt erlaubt werden. Dabei sind die KfZ und andere nur Gast auf der Fahrradstraße. Fahrradfahrer dürfen hier nebeneinander fahren. Die maximale Geschwindigkeit ist auf 30 km/h begrenzt und die Fahrradstraße darf nicht in 30er Zonen eigerichtet werden. Voraussetzung zum Einrichten einer Fahrradstraße ist, dass der Radfahrer bereits heute den überwiegenden Teil der Nutzer ausmachen oder es zu erwarten ist, dass dies eintritt. Dabei ist nicht klar, über welchen zeitlichen Horizont gesprochen wird und nach welcher Methodik eine entsprechende Verkehrsprognose abzugeben ist. Die Hürde ist damit nur auf dem Papier hoch. Anbei auch ein Erklärvideo..
Unter Radverkehrsanlagen versteht man Radschutzstreifen und Radwege. Radschutzstreifen müssen mindestens 1,25m breit sein und haben eine Regelbreite von 1,50m. Radwege haben dagegen mindestens 1,60m breit zu sein und haben eine Regelbreite von 2m. Über dieser Breiten kann natürlich hinausgegangen werden. Führt eine solche Radvekehrsanlage an parkenden Autos vorbei, so ist noch ein Puffer einzuplanen. Radwege werden nachrangig angelegt, d.h. zunächst muss die Straße eine Breite von wenigsten 4,5m Breite aufweisen. In diesem Fall ist keine Mittelinie mehr vorgesehen. Eine Kombination aus Mindestbreiten ist im Übrigen nicht erlaubt, d.h. eine Straße muss mind. etwas über 7m Breite aufweisen um eine Straße plus Radschutzstreifen auf beiden Fahrbahnseiten anzubringen. Bei engeren Straßen kann, wenn ein Gehweg vorhanden ist, dieser alternativ für Radfahrer freigegeben werden oder es entsteht ein gemeinsamer Geh- und Radweg.
Übrigens ein Zweirichtungsradweg muss wenisgtens 2,50 breit sein, und regehaft 3m. Hierbei entscheidet die Steigung auch darüber, ob 2,50m Breite ausreichend sind.
Gerade Hauptverkehrsstraßen weisen pro Fahrspur rund 3,25 m Breite in der Regel auf, da die maximale Breite von LKW und Bussen alleine schon 2,50m betragen darf. Häufig wird über mangelnden Platz geklagt, das ist aber in den seltensten Fällen der wahre Grund, denn meist existieren rund 2 bis 2,50 m breite Parkmöglichkeiten auf einer oder beiden Straßenseiten. Die Regelungen zu den Radverkehrsanlagen sind in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (kurz: ERA 2010) festgehalten. Die letzte Auflage ist 2010 erschienen.
In 30er Zonen dürfen Radverkehrsanlagen bis dato gar nicht angelegt werden. Hier kommen andere Elemente meist zum Tragen, wie modal filter, Freigabe von Einbahnstraße usw.
Anfang 2025 zählte der Kreisverband 1.487 Mitglieder, wovon 403 in Solingen wohnen.
In Solingen kann der Dürpelflitzer beim Zweiäder Biernath in Ohligs kostenlos (Spender wird erbeten), in SG Mitte kann das Leiwermang des VCD bei Legewie ausgeliehen werden und die Firma sigo.green biette in Aufderhöhe rund um die Uhr an, ein Lastenrad auszuleihen. Alle Lastenräder sind mit E-Motoren ausgestatttet. Bei Sigo.green muss man sich vor der ersten Fahrt registrieren.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
weiterlesen