Fahrradklima-Test: Ergebnisse 2022 für Solingen liegen vor

Am Fahrradklima - Test 2022 haben in Solingen 444. Solingen erhielt die Note 4,5 und liegt weiter auf Platz 36 von 40 Städten in der gleichen Größe.

Die Stadt Solingen bleibt auf Platz 36 von 40 im Städtevergleich mit Städten in der Größenordnung 100 - 200 T Einwohner. Das Fahrradklima hat sich gegenüber 2020 nicht verändert.

Im Gegensatz zu anderen Städten wird das niedrigere Diebstahlrisiko besser als im Durchschnitt bewertet, gleichzeitig wird ein Mangel an sichern und komfortablen Abstellanlagen wahrgenommen.

Schlecht wird zudem bewertet:

  • Mangelhafte Breite der Radwege
  • Ampelschaltungen für Radfahrer
  • kaum bis gar keine verfügbaren öffentlichen Räder
  • Führung an Baustellen

Als Schwächen gegenüber anderen Städten der gleichen Größe werden wahrgenommen:

  • Erreichbarkeit des Stadtzentrums
  • Kaum verfügbare öffentliche Räder
  • zügiges Radfahren
  • Wenig geöffnete Einbahnstraßen in Gegenrichtung (SG)

Die Umfrage zeigt: es reicht nicht nur sich auf die Korkenziehertrasse zu konzentrieren, wir benötigen endlich ein Radwegenetz, das Innenstadt mit den Nachbarstadtteilen und Ohligs verbindet. Die Radfahrer wollen dabei auf der einen Seite zügig vorankommen, aber auch über ausreichend breite Radwege.

Radfahrstreifen mit nur 1,10 m Breite, ohne Sicherheitsraum zu parkenden Autos und das Ganze auf einer Hauptstraße reichen nicht aus, um potentiellen Radfahrer zu überzeugen. Sie sind überdies lt. StVO Verwaltungsvorschrift auch nicht mehr benutzungspflichtig. Leider nicht so in Solingen.

Sicher zeigt die Umfrage auch, dass die Anspruchshaltung der Radfahrer sich ändert. In topographisch schwierigeren Städten wird es heutzutage immer wichtiger über komfortable und sichere Abstellanlagen zu verfügen, damit das Pedelec auch mal mehrere Stunden unbeaufsichtigt gelassen werden kann.

Geringes Diebstahlrisiko bedeutet?

Die Frage ist die in Solingen bestbewertete aller Fragen durch die Interviewten und objektiv werden hier auch seltener Räder gestohlen. Das bedeutet aber nicht, dass man gerne sein Pedelec über den ganzen Tag unbeobachtet im frei zugänglichen öffentlichen Raum abstellen möchte. Dementsprechend ist die Frage nach komfortablen und sicheren Abstellanlagen überall in der Stadt auch wieder schlechter bewertet als im Durchschnitt anderer vergleichbar großer Städte.

Ist die Erreichbarkeit des Stadtzentrums nun eine Stärke oder nicht?

In absoluten Zahlen ist die Erreichbarkeit des Stadtzentrums in Solingen mit 3,9 mit von den Teilnehmern unter den Top 3 der am besten bewerteten Fragen. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass dies in den Vergleichsstädten deutlich besser bewertet wird. Ob in Solingen ohne die Korkenziehertrasse die 3,9 stehen würde, kann zudem angezweifelt werden. Die 3,9 ist doch auch ein Ergebnis der verhältnismäßig guten Erreichbarkeit des Stadtzentrums rund um das Einzugsgebiet der Korkenziehertrasse. Die Notwendigkeit einer Veloroute 2 zwischen Ohligs und Mitte mit der vermeintlichen Stärke sehen wir daher nicht als Widerspruch, vor allem wenn man sich die weiteren Ergebnisse im Detail ansieht.

Was ist mit Radverkehr im KfZ Mischverkehr gemeint?

Damit ist das Fahren auf der Fahrbahn ohne eigenständige baulich getrennte Radwege, gemeinsamen Fuss- und Radweg oder ohne Radfahrstreifen oder ohne Radschutzstreifen gemeint. Kurzum, das ist die aktuelle Realität in Solingen auf der Mittelvariante oder großen Teilen der weiteren Veloroute entlang des Mangenberges.

Kann aus einer 4,8 bei der Kennzahl „Fahren auf Radschutzstreifen oder Radfahrstreifen“ geschlossen werden, dass diese fahrbahnbegleitende Radinfrastruktur nicht angenommen wird ?

Nein: In Solingen existieren an vielen Stellen noch Radfahrstreifen mit einer Breite von 1,10 bis 1,20 m einschließlich der Markierung ohne Sicherheitsräume. Ergebnisse aus anderen Umfragen oder Studien zeigen auf, dass das Sicherheitsgefühl mit zunehmender Breite steigt bzw. sehr abhängig ist von der konkreten Ausführung. So lässt heute die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen schon zu, einen Sperrstreifen zwischen fahrenden Autos und Radfahrenden abzumarkieren. Radfahrstreifen sollen heute im Regelmaß 2m breit sein. Eine 1,10m schmaler Radweg ist dagegen in Solingen häufig noch benutzungspflichtig gekennzeichnet, was die StVO VwV streng genommen nicht mehr zulässt. Daneben gibt es noch alte als Radwege kenntliche Wege, die zum Teil nur handtuchbreit sind. Auch diese Wege entsprechen nicht mehr den heutigen Vorgaben.

Aus der Kennzahl kann jedenfalls nicht die Notwendigkeit abgleitet werden, eine Viehbachtalvariante wäre der Mittelvariante vorzuziehen. Im Gegenteil die Kennzahlen für das Nichtvorhandensein von Fahrradampeln, das langsame Vorankommen, die mögliche Unzuverlässigkeit eines teuren extra Winterdienstes auf einer eigenständigen Viehbachroute ohne Anlieger, weisen darauf hin, dass ein eigenständiger Radweg keineswegs die Lösung aller Probleme und ein Selbstläufer darstellt.

Exkurs - Sicherheitsraum:

Mit heutzutage vorgeschriebene Sicherheitsräume ist gemeint, dass ein Radfahrstreifen erst mit einem seitlichen Abstand von 50 bis 75cm zu parkenden Autos anfängt. Dies kennen wir in dieser Stadt bis auf wenige Ausnahmen – z.B. der oberen Hildener Straße - nicht.

Kurzum die Radfahrstreifen auf der Grünewalder/Neuenhofer Straße sind für Radfaher kaum regelkonform – ein Abstand zu parkenden Autos wird durch Gerichte eingefordert - befahrbar, ihre Benutzungspflicht wäre hier schleunigst aufzuheben. Dies bedeutet dann auch, dass der Bias in der Frage, der durch die aus unserer Sicht nicht regelkonforme Anwendung der StVO Verwaltungsvorschrift resultiert, wegfiele. Man hätte dann nur das Problem, dass kaum einer mehr die Frage beantworten kann, weil es eben kaum diese regelkonformen Radwege gibt.


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

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  • Stadtradeln 2024 in Solingen und Wuppertal?

    Das Stadtradeln in Wuppertal und Solingen startet jeweils am 18. Mai. Der dreiwöchige Aktionszeitraum endet am 7. Juni. Für Wuppertal gibt es hier mehr Informationen.  für Solingen  gibt es hier weiterführende Informationen.

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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    Übrigens ein Zweirichtungsradweg muss wenisgtens 2,50 breit sein, und regehaft 3m. Hierbei entscheidet die Steigung auch darüber, ob 2,50m Breite ausreichend sind. 

    Gerade Hauptverkehrsstraßen weisen pro Fahrspur rund 3,25 m Breite in der Regel auf, da die maximale Breite von LKW und Bussen alleine schon 2,50m betragen darf. Häufig wird über mangelnden Platz geklagt, das ist aber in den seltensten Fällen der wahre Grund, denn meist existieren rund 2 bis 2,50 m breite Parkmöglichkeiten auf einer oder beiden Straßenseiten. Die Regelungen zu den Radverkehrsanlagen sind in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (kurz: ERA 2010) festgehalten. Die letzte Auflage ist 2010 erschienen.

    In 30er Zonen dürfen Radverkehrsanlagen bis dato gar nicht angelegt werden. Hier kommen andere Elemente meist zum Tragen, wie modal filter, Freigabe von Einbahnstraße usw. 

  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC vor Ort?

    Ende Mai 2021 zählte der Kreisverband 1.255 Mitglieder, wovon 308 in Solingen wohnen.

  • Wo kann ich Lastenräder ausleihen?

    In Solingen kann der Dürpelflitzer beim Zweiäder Biernath in Ohligs kostenlos (Spender wird erbeten), in SG Mitte kann das Leiwermang des VCD bei Legewie ausgeliehen werden und die Firma sigo.green biette in Aufderhöhe rund um die Uhr an, ein Lastenrad auszuleihen. Alle Lastenräder sind mit E-Motoren ausgestatttet. Bei Sigo.green muss man sich vor der ersten Fahrt registrieren. 

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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