Veloroute 2 (Ohligs - Solingen-Mitte) ist beschlossene Sache

Im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Wohnungswesen (AKUMW) am 31.8.2023 wurde die Veloroute 2

beschlossen. Wir haben Euch alle wichtigen Informationen hierzu zusammengestellt.

Unsere Fahrraddemos und Radlertreffs mit Beteiligung der Politik haben nun Ende August 2023 ihre Wirksamkeit gezeigt.

Neben dem wichtigen Einstieg in die Planungen für die Veloroute 2 wurde auch beschlossen:

  • der Mittelvariante zu folgen
  • Süd- und Nordvariante nicht weiter zu verfolgen
  • für die Mittelvariante zwei alternative Trassenverläufe im Rahmen einer Vorentwurfsplanung u.a. hinsichtlich der Parkplatzverluste zu eruieren

Die beiden Trassenverläufe umfassen eine über die Hauptstraßen (Merscheider/Beethovenstraße) geführte Trasse und zum anderen eine parallel über Nebenstraßen verlaufende - beginnend auf der Herzogstraße bis Hansastraße nahe des Hbf.

Im Rahmen der Vorentwurfsplanungen sind dabei diese Aspekte zu berücksichtigen:

  • eine durchgehende richtlinienkonforme Führung des Radverkehrs
  • Verbesserungen für den Fußgängerverkehrs (Querungsmöglichkeiten, Fußwegebreite)
  • ÖPNV-Beschleunigungen (z. B. Busvorrangschaltung an Lichtsignalanlagen, Busschleusen an Haltestellen)
  • Ausbau von Haltestellen (z. B. barrierefreier Ausbau, Vergrößerung des Wartebereichs, Abstellmöglichkeiten von Fahrrädern, Möblierung)
  • Barrierefreiheit und Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Personengruppen
  • Hol- und Bringverkehre an Schulen und Kitas
  • bei Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen Umbau von signalgeregelten Knotenpunkten in Kreisverkehre
  • Optimierung des fließenden Verkehrs (intelligente Verkehrsführung)
  • Verbesserung der Aufenthaltsqualität (z. B. Möblierung, mehr Grün im Straßenraum)
  • Fördermöglichkeit der Gesamtmaßnahme (z. B. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, Nahmobilität, Ausbau der Haltestellen) ​​​​​

Maßnahmen für eine betriebliche Mobilitätsberatung der Unternehmen entlang der Hauptachse sollen geprüft werden.

Zudem wurde beschlossen bereits Haushaltsmittel für 2024 und fortfolgende Jahre vorzusehen.  

Bernhard Stoer - Vorsitzender ADFC Wuppertal / Solingen

Wir begrüßen, das einstimmige Ergebnis zur Veloroute und zur Mittelvariante als Bekenntnis der Politik, den Radverkehr nach vorne zu bringen und Alternativen zum Autoverkehr auf dieser wichtigen Achse zu entwickeln.

Wir sind davon überzeugt, dass auf die Vorentwurfsplanung zur Nebenstraßenroute Ernüchterung folgt und sehen uns vielfach durch Beispiele u.a. aus Düsseldorf bestätigt. Hier werden viele Radwege straßenbegleitend auch auf Hauptstraßen gelegt. Jüngstes Beispiel ist der Verkehrsversuch auf der Luegallee, bei der die Nutzerzahlen über Nacht als Folge einer angebotsinduzierten Planung deutlich gestiegen sind und viele Befürchtungen von Gewerbetreibenden und Anwohnern sich nicht bestätigt haben. 

Wir werden uns - auch wenn wir einen klaren Favoriten haben - weiter in den politischen Diskurs einmischen und beteiligen uns gerne, gemeinsam mit Anwohnern und Gewerbetreibenden nach Lösungen zu suchen bzw. Lösungen zu erklären.  

 

Der Politik - hier insbesondere FDP, CDU, BfS - ist dabei auch bewusst, dass die ins Spiel gebrachte Nebenstraßenlösung den Durchgangsverkehr wirksam unterbinden muss und der Radverkehr bevorrechtigt werden muss. Planerisch ist dies durch "modal filter" und Umwidmung des Straßenzuges in eine Fahrradstraße möglich. Eine Fahrradstraße ermöglicht dabei - anders als bei einer 30er Zone - den Straßenzug in eine Vorfahrtsstraße umzuwandeln. 

Nachteile dieser Nebenstraßenvariante sind:

  • Viele Ziele, die an der Hauptstraße liegen, sind nur über Umwege zu erreichen und diese können sich bei Wegeketten ziemlich verlängern. 
  • Die Querung der Bebelallee ist eine Herausforderung, eine weitere Ampelanlage direkt neben die viel frequentierten Kreuzung Bebelallee / Schwarze Pfähle / wird problematisch in der Umsetzung, da es eine Staufalle wird - der Verkehr fließt hier zur rush hour in alle Richtungen - oder die Radfahrer hier nicht queren können.
  • Die Straßen müßten in der Straßenreinigungssatzung höher priorisiert werden
  • Die verbleibende Fahrbahnbreite bei einer Fahrradstraße muss 4,50 m und mehr betragen, sprich nach Abzug von Parkständen
  • Die Gehwege sind zum Teil recht schmal und hüftseitiges Parken ist hier noch verbreiteter als auf der Hauptstraße. Dies bedeutet planerisch müssen die Parkstände erst auf die Straße gelegt werden, da die Gehwegbreite hüftseitiges Parken kaum legal zulassen und nur wenn dann noch 4,50m Restfahrbahnbreite verbleiben, ist Parken wie heute auf beiden Fahrbahnseiten möglich. Die Parkplatzverluste werden hier also in Summe gegenüber der Hauptstraßenvariante eher höher als niedriger.
  • Düsseldorf und andere Städte zeigen eindrucksvoll: der Radverkehr wächst, dabei werden gerade die Hauptstraßenachsen ausgebaut. In Düsseldorf findet gerade ein Verkehrsversuch auf der Luegallee statt. Hier zeigt sich - kurz nach Eröffnung des straßenbegleitenden Radweges - eine deutliche Zunahme des Radverkehr.

Wir verstehen den Wunsch nach der Entwicklung einer Trassenalternative sehr wohl, getreu dem Motto: "Nichts ist alternativlos."

In einem weiteren Antrag in der gleichen Sitzung wurde ausserdem einstimmig beschlossen, das Gewerbegebiet Scheuren an die Viehbachtalstraße anzubinden und notwendige Grundstückskäufe auszuloten und in Planungen einzutreten.

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https://w-sg.adfc.de/artikel/veloroute-2-olx-mitte-ist-beschlossene-sache

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Stadtradeln 2024 in Solingen und Wuppertal?

    Das Stadtradeln in Wuppertal und Solingen startet jeweils am 18. Mai. Der dreiwöchige Aktionszeitraum endet am 7. Juni. Für Wuppertal gibt es hier mehr Informationen.  für Solingen  gibt es hier weiterführende Informationen.

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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    Unter Radverkehrsanlagen versteht man Radschutzstreifen und Radwege. Radschutzstreifen müssen mindestens 1,25m breit sein und haben eine Regelbreite von 1,50m. Radwege haben dagegen mindestens 1,60m breit zu sein und haben eine Regelbreite von 2m. Über dieser Breiten kann natürlich hinausgegangen werden. Führt eine solche Radvekehrsanlage an parkenden Autos vorbei, so ist noch ein Puffer einzuplanen. Radwege werden nachrangig angelegt, d.h. zunächst muss die Straße eine Breite von wenigsten 4,5m Breite aufweisen. In diesem Fall ist keine Mittelinie mehr vorgesehen. Eine Kombination aus Mindestbreiten ist im Übrigen nicht erlaubt, d.h. eine Straße muss mind. etwas über 7m Breite aufweisen um eine Straße plus Radschutzstreifen auf beiden Fahrbahnseiten anzubringen. Bei engeren Straßen kann, wenn ein Gehweg vorhanden ist, dieser alternativ für Radfahrer freigegeben werden oder es entsteht ein gemeinsamer Geh- und Radweg.

    Übrigens ein Zweirichtungsradweg muss wenisgtens 2,50 breit sein, und regehaft 3m. Hierbei entscheidet die Steigung auch darüber, ob 2,50m Breite ausreichend sind. 

    Gerade Hauptverkehrsstraßen weisen pro Fahrspur rund 3,25 m Breite in der Regel auf, da die maximale Breite von LKW und Bussen alleine schon 2,50m betragen darf. Häufig wird über mangelnden Platz geklagt, das ist aber in den seltensten Fällen der wahre Grund, denn meist existieren rund 2 bis 2,50 m breite Parkmöglichkeiten auf einer oder beiden Straßenseiten. Die Regelungen zu den Radverkehrsanlagen sind in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (kurz: ERA 2010) festgehalten. Die letzte Auflage ist 2010 erschienen.

    In 30er Zonen dürfen Radverkehrsanlagen bis dato gar nicht angelegt werden. Hier kommen andere Elemente meist zum Tragen, wie modal filter, Freigabe von Einbahnstraße usw. 

  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC vor Ort?

    Ende Mai 2021 zählte der Kreisverband 1.255 Mitglieder, wovon 308 in Solingen wohnen.

  • Wo kann ich Lastenräder ausleihen?

    In Solingen kann der Dürpelflitzer beim Zweiäder Biernath in Ohligs kostenlos (Spender wird erbeten), in SG Mitte kann das Leiwermang des VCD bei Legewie ausgeliehen werden und die Firma sigo.green biette in Aufderhöhe rund um die Uhr an, ein Lastenrad auszuleihen. Alle Lastenräder sind mit E-Motoren ausgestatttet. Bei Sigo.green muss man sich vor der ersten Fahrt registrieren. 

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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