Die Werkzeugrunde

Schon im 10. Jahrhundert konnte das Eisen in Rennöfen (Kohlemeilern) aus dem Erzgestein heraus geschmolzen werden. Im Burgholz und auch in der Gelpe waren diese Öfen nachweisbar.

 ! ACHTUNG ! aktuell ist im Gelpetal ein Streckenabschnitt gesperrt - eine Umleitung ist nicht beschildert!

Die Streckenlänge: 30km

Höhenmeter: 430hm

Das manganhaltige Erz wurde im „Dorp“ Cronenberg verhüttet und zu Sensen verarbeitet. Schon 1240 erwähnte die Hanse in Lübeck Sensen aus Cronenberg.

Die besondere Struktur der Cronenberger Industrie unserer Tage wird geprägt durch die große Zahl der Mittel - und Kleinbetriebe. Diese haben sich jeweils auf einzelne Werkzeugtypen spezialisiert, die dadurch eine hohe Qualität und sehr viel Innovation in den einzelnen Bereichen erbrachte. Der bis heute anhaltende weltweite Export der in Cronenberg hergestellten Werkzeuge zeigt, dass die Qualität bekannt und gefragt ist (vgl. www.manuelskotten.de/geschichte-der-cronenberger-werkzeugindustrie).

Wir starten am P+R-Parkplatz Zoo nahe der Wuppertaler Schwebebahn etwas unterhalb des S-Bahnhofs Wuppertal-Stadion/Zoo an der Siegfriedstr. Direkt gegenüber beginnt die Hubertusallee, die uns am Eingang des Wuppertaler Zoos vorbei bergauf führt und später die Sambatrasse kreuzt. Dort biegen wir rechts ab auf die Sambatrasse, die uns mit Blick auf das Zoogelände langsam aufwärts bringt.

Am Bahnhof Burgholz und am Bahnhof Küllenhahn vorbei erreichen wir das Müllheizkraftwerk und schwenken halbrechts auf die Fortsetzung des Radwegs. Rechts unten sehen wir das Freibad Neuenhof.

Auf der Höhe fahren wir ein Stück parallel zur Hauptstraße, überqueren diese an einer Ampel und setzen unsere Fahrt auf der Sambatrasse fort, an deren Ende ein Schienenbus steht, der der Trasse den Namen gegeben hat.

Geradeaus fahren wir auf der Kuchhauser Straße weiter und biegen dann links ab in die Lindenallee. Ihr folgen wir bis zu ihrem Ende und fahren links in der Berghauser Straße bergab, bis wir diese am unteren Ende halblinks in die Hackestraße verlassen können. Am Ende der Hackestraße biegen wir links in die Oberheidter Straße, die dann übergeht in die Straße „Oberheidt“. An der nächsten Möglichkeit biegen wir links ab in die Hintersudberger Straße, die uns bis ins Tal zur Morsbachtalstraße führt.

Nach links folgen wir dem an Wochenenden eher unangenehmen Morsbachtal bis nach Gerstau, wo wir am Clemenshammer nach links ins Zillertal abbiegen und sofort das zum Thema der Tour passende Museum Steffenshammer erreichen.

Entlang dem schönen Tal der Gelpe kommen wir vor einem Teich zum Büngershammer, wo wir links abbiegen und sofort rechts der Gelpe weiter folgen in die Straße „Gelpetal“. An einer Abzweigung, wo die Straße „Gelpetal“ auch links hoch führt, verlassen wir den Bach und haben einen steilen Anstieg vor uns, der uns zur L 418 auf der Höhe bringt. Wir überqueren diese und fahren halblinks in die Freudenberger Straße, die wir aber sofort rechts auf dem R4- und R16-Radweg verlassen.

Über die Straße am Friedenshain kommen wir zur unabgesicherten Cronenberger Straße, überqueren diese und fahren über den Jung-Stilling-Weg, die Zeppelinallee und den Köhlweg zur Erbslöh. Rechts ab geht es nun in vielen Windungen ins Tal. Nach Junkerweg und Hindenburgstraße unterqueren wir die Sambatrasse, halten uns halbrechts und biegen an der Ampel links in die Siegfriedstraße. Ihr folgen wir bis zur S-Bahnhaltestelle oder zum P+R-Platz.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Stadtradeln 2024 in Solingen und Wuppertal?

    Das Stadtradeln in Wuppertal und Solingen startet jeweils am 18. Mai. Der dreiwöchige Aktionszeitraum endet am 7. Juni. Für Wuppertal gibt es hier mehr Informationen.  für Solingen  gibt es hier weiterführende Informationen.

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Was ist eine Fahrradstraße?

    Auf einer Fahrradstraße dürfen zunächst nur Fahrradfahrer fahren. KfZs oder Mopeds muss erst durch ein Zusatzschild die Durchfahrt erlaubt werden. Dabei sind die KfZ und andere nur Gast auf der Fahrradstraße. Fahrradfahrer dürfen hier nebeneinander fahren. Die maximale Geschwindigkeit ist auf 30 km/h begrenzt und die Fahrradstraße darf nicht in 30er Zonen eigerichtet werden. Voraussetzung zum Einrichten einer Fahrradstraße ist, dass der Radfahrer bereits heute den überwiegenden Teil der Nutzer ausmachen oder es zu erwarten ist, dass dies eintritt. Dabei ist nicht klar, über welchen zeitlichen Horizont gesprochen wird und nach welcher Methodik eine entsprechende Verkehrsprognose abzugeben ist. Die Hürde ist damit nur auf dem Papier hoch. Anbei auch ein Erklärvideo..

  • Wie breit müssen Radverkehrsanlagen sein?

    Unter Radverkehrsanlagen versteht man Radschutzstreifen und Radwege. Radschutzstreifen müssen mindestens 1,25m breit sein und haben eine Regelbreite von 1,50m. Radwege haben dagegen mindestens 1,60m breit zu sein und haben eine Regelbreite von 2m. Über dieser Breiten kann natürlich hinausgegangen werden. Führt eine solche Radvekehrsanlage an parkenden Autos vorbei, so ist noch ein Puffer einzuplanen. Radwege werden nachrangig angelegt, d.h. zunächst muss die Straße eine Breite von wenigsten 4,5m Breite aufweisen. In diesem Fall ist keine Mittelinie mehr vorgesehen. Eine Kombination aus Mindestbreiten ist im Übrigen nicht erlaubt, d.h. eine Straße muss mind. etwas über 7m Breite aufweisen um eine Straße plus Radschutzstreifen auf beiden Fahrbahnseiten anzubringen. Bei engeren Straßen kann, wenn ein Gehweg vorhanden ist, dieser alternativ für Radfahrer freigegeben werden oder es entsteht ein gemeinsamer Geh- und Radweg.

    Übrigens ein Zweirichtungsradweg muss wenisgtens 2,50 breit sein, und regehaft 3m. Hierbei entscheidet die Steigung auch darüber, ob 2,50m Breite ausreichend sind. 

    Gerade Hauptverkehrsstraßen weisen pro Fahrspur rund 3,25 m Breite in der Regel auf, da die maximale Breite von LKW und Bussen alleine schon 2,50m betragen darf. Häufig wird über mangelnden Platz geklagt, das ist aber in den seltensten Fällen der wahre Grund, denn meist existieren rund 2 bis 2,50 m breite Parkmöglichkeiten auf einer oder beiden Straßenseiten. Die Regelungen zu den Radverkehrsanlagen sind in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (kurz: ERA 2010) festgehalten. Die letzte Auflage ist 2010 erschienen.

    In 30er Zonen dürfen Radverkehrsanlagen bis dato gar nicht angelegt werden. Hier kommen andere Elemente meist zum Tragen, wie modal filter, Freigabe von Einbahnstraße usw. 

  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC vor Ort?

    Ende Mai 2021 zählte der Kreisverband 1.255 Mitglieder, wovon 308 in Solingen wohnen.

  • Wo kann ich Lastenräder ausleihen?

    In Solingen kann der Dürpelflitzer beim Zweiäder Biernath in Ohligs kostenlos (Spender wird erbeten), in SG Mitte kann das Leiwermang des VCD bei Legewie ausgeliehen werden und die Firma sigo.green biette in Aufderhöhe rund um die Uhr an, ein Lastenrad auszuleihen. Alle Lastenräder sind mit E-Motoren ausgestatttet. Bei Sigo.green muss man sich vor der ersten Fahrt registrieren. 

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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