Seltene Ein- und Ausblicke

Manche Strecken scheinen altbekannt, bieten aber plötzlich Einblicke und Ausblicke, wenn man sich nur kurze Pausen erlaubt oder die Wegführung etwas verändert.

Die Streckenlänge: 31 km

Höhenmeter: 300hm

Wir beginnen die Tour oberhalb des Bahnhofs Solingen-Grünewald und fahren 100 m in Richtung Zentrum. Am ersten Weg rechts biegen wir sofort ab und kommen am Spielplatz vorbei, der links von uns liegt. Am Museum Plagiarius, in dessen Nähe die Autofahrer gut parken können, fahren wir rechts vorbei, lassen das Restaurant Stückgut links liegen und kommen geradeaus auf die Korkenziehertrasse. Dieser folgen wir Richtung Gräfrath und erleben links und rechts immer wieder schöne Ausblicke.

Ganz überraschend stehen plötzlich rechts von uns alte Eisenbahnwaggons, vor denen am Wochenende sogar Cafe-Angebote gemacht werden. Bei einem „heimlichen Blick“ in den rechten Wagen können wir erahnen, wie dieser früher mal genutzt wurde.

Nach Überquerung eines Parkplatzes am Museum Baden (Museum für verfolgte Künste) und vor Überquerung der „Wuppertaler Straße“ überqueren wir rechts von uns an der Ampel die Straße „Dycker Feld“ und folgen der „Wuppertaler Straße“ abwärts etwa 100 m. Dann biegen wir rechts in die „Schulstraße“, der wir bergauf bis zur „de Leuwstraße“ folgen. Hier geht es rechts und dann sofort links in die „Melanchthonstraße“, die in die „Lützowstraße“ übergeht. Oben angekommen liegt links der Tierpark und rechts die Straße „Schieten“, in die wir kurz einbiegen, um einen weiteren seltenen Einblick zu bekommen: im Lichtturm Solingen mit der Adresse Lützower Straße 340, Tel. 0212-3837947 dienen die unteren Etagen als Showroom für die regional und nachhaltig gefertigte Leuchtenkollektion des Unternehmens Licht im Raum. Oben liegt ein lichtdurchfluteter Glaskuppelsaal, von dem aus der Blick weit übers Bergische Land geht.

Auf der „Lützowstraße“ fahren wir weiter Richtung Wuppertal und biegen am Ortsschild rechts ab in die Straße „Boltenheide“. Wenn wir uns immer links halten, kommen wir in die Straße „Schieten“, die uns eine rasante Abfahrt ermöglicht bis zur Brücke über die A 46. Hier haben wir einen tollen Ausblick auf den Westen Wuppertals.

Hinter der Brücke geht es nach links in die Straße „Nocken“, die uns auf ziemlich verwinkelter und den meisten wohlen unbekannter Strecke am Gymnasium Vohwinkel vorbei bis zur „Goerdeler Straße“ bringt. Hier biegen wir rechts ab, fahren halblinks in die „Schlieffenstraße“, bis es rechts hoch in die „Werderstraße“ geht. Ihr folgen wir und haben plötzlich unter der Autobahnbrücke einen seltenen Ausblick auf eine Riesen-Schildkröte, die wohl von Sprayern der Pina-Bausch-Gesamtschule erstellt wurde.

Jetzt geht es kurz nach links in die „Florian-Geyer-Straße“ und sofort rechts in die „Buchenhofener Straße“. Parallel zur Wupper fahren wir auf ihr über den späteren Waldweg bis zur Brücke, die links über die Wupper geht. Ihr folgen wir aber noch nicht, sondern machen von hier aus geradeaus in die Straße „Buchenhofen“ einen kurzen Abstecher, um einen weiteren Einblick zu erhalten.

Rechts hoch ist die Einfahrt zur Firma Laame, die in einer Metzgerei 100 m hinter einem großen türkischen Supermarkt Lammfleisch, Kalbfleisch und Rindfleisch aus der hauseigenen Schlachtung sowie Fisch und Oliven anbietet.

Nun fahren wir zurück bis zur Brücke über die Wupper, die wir diesmal überqueren und dann sofort rechts einbiegen auf den Radweg Richtung Kohlfurth.

Überhört man die Autogeräusche, so ist es eine geradezu idyllische Fahrt entlang der Wupper.

An der zweiten Unterführung links unter der L 74 hindurch (gegenüber der Wupperbrücke hin zum Friedenstal) können wir direkt hinter der Unterführung einen Einblick in die Vergangenheit nehmen.

Vor der Kohlfurth gibt es eine Abbiegung rechts hinunter zur Wupper und durch eine Unterführung, so dass wir auf die Straße „Am Jakobsberg“ kommen, auf der es rechts weiter geht. Über die nächste Abbiegung rechts erreichen wir die Kohlfurther Brücke und Angebote für eine schöne Pause, die für viele Interessen etwas bietet. Aber auch die Brücke erlaubt seltene Ausblicke, sofern man sich diese gönnt und die Gegend genießen kann.

Es empfiehlt sich, die Wupper nicht über die Brücke zu überqueren, sondern die Straße „Kohlfurther Brücke“ weiter zu befahren. Wir halten uns rechts und unterqueren die L 74 auf der Straße „Unterkohlfurth“. So erreichen wir wieder den Radweg entlang der L 74 Richtung Müngstener Brücke.

Am Ende der L 74 halten wir uns hinter dem Parkplatz und an den Ampeln scharf rechts und fahren auf dem Bürgersteig die „Remscheider Straße“ hoch. Der nächste Weg nach rechts gibt uns die Möglichkeit, die Straße zu verlassen, hinter dem Haus halbrechts abzubiegen und die schöne Bergbahntrasse zu nutzen.

Wenn wir an eine Brücke kommen, nutzen wir diese nicht, sondern fahren scharfrechts weiter aufwärts bis zum Aussichtspunkt Theegarten. Hier gibt es fantastische Ausblicke auf Solingen, Wuppertal und Remscheid.

Geradeaus über den etwas unebenen „Eibenweg“ erreichen wir die Straße „Theegarten“, in die wir links einbiegen. Später heißt sie „Theegartener Straße“ und führt uns an Häusern vorbei bis zur Abbiegung rechts in den „Hippergrund“. Hinter einer Parkanlage fahren wir rechts hoch in den „Pappelweg“. Geradeaus über die „Baumstraße“ kommen wir an die „Eckstraße“, in die wir links einbiegen und so wieder die Korkenziehertrasse erreichen. Hier fahren wir nach links und erreichen so wieder unseren Ausgangspunkt.

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https://w-sg.adfc.de/artikel/seltene-ein-und-ausblicke

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Stadtradeln 2024 in Solingen und Wuppertal?

    Das Stadtradeln in Wuppertal und Solingen startet jeweils am 18. Mai. Der dreiwöchige Aktionszeitraum endet am 7. Juni. Für Wuppertal gibt es hier mehr Informationen.  für Solingen  gibt es hier weiterführende Informationen.

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Was ist eine Fahrradstraße?

    Auf einer Fahrradstraße dürfen zunächst nur Fahrradfahrer fahren. KfZs oder Mopeds muss erst durch ein Zusatzschild die Durchfahrt erlaubt werden. Dabei sind die KfZ und andere nur Gast auf der Fahrradstraße. Fahrradfahrer dürfen hier nebeneinander fahren. Die maximale Geschwindigkeit ist auf 30 km/h begrenzt und die Fahrradstraße darf nicht in 30er Zonen eigerichtet werden. Voraussetzung zum Einrichten einer Fahrradstraße ist, dass der Radfahrer bereits heute den überwiegenden Teil der Nutzer ausmachen oder es zu erwarten ist, dass dies eintritt. Dabei ist nicht klar, über welchen zeitlichen Horizont gesprochen wird und nach welcher Methodik eine entsprechende Verkehrsprognose abzugeben ist. Die Hürde ist damit nur auf dem Papier hoch. Anbei auch ein Erklärvideo..

  • Wie breit müssen Radverkehrsanlagen sein?

    Unter Radverkehrsanlagen versteht man Radschutzstreifen und Radwege. Radschutzstreifen müssen mindestens 1,25m breit sein und haben eine Regelbreite von 1,50m. Radwege haben dagegen mindestens 1,60m breit zu sein und haben eine Regelbreite von 2m. Über dieser Breiten kann natürlich hinausgegangen werden. Führt eine solche Radvekehrsanlage an parkenden Autos vorbei, so ist noch ein Puffer einzuplanen. Radwege werden nachrangig angelegt, d.h. zunächst muss die Straße eine Breite von wenigsten 4,5m Breite aufweisen. In diesem Fall ist keine Mittelinie mehr vorgesehen. Eine Kombination aus Mindestbreiten ist im Übrigen nicht erlaubt, d.h. eine Straße muss mind. etwas über 7m Breite aufweisen um eine Straße plus Radschutzstreifen auf beiden Fahrbahnseiten anzubringen. Bei engeren Straßen kann, wenn ein Gehweg vorhanden ist, dieser alternativ für Radfahrer freigegeben werden oder es entsteht ein gemeinsamer Geh- und Radweg.

    Übrigens ein Zweirichtungsradweg muss wenisgtens 2,50 breit sein, und regehaft 3m. Hierbei entscheidet die Steigung auch darüber, ob 2,50m Breite ausreichend sind. 

    Gerade Hauptverkehrsstraßen weisen pro Fahrspur rund 3,25 m Breite in der Regel auf, da die maximale Breite von LKW und Bussen alleine schon 2,50m betragen darf. Häufig wird über mangelnden Platz geklagt, das ist aber in den seltensten Fällen der wahre Grund, denn meist existieren rund 2 bis 2,50 m breite Parkmöglichkeiten auf einer oder beiden Straßenseiten. Die Regelungen zu den Radverkehrsanlagen sind in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (kurz: ERA 2010) festgehalten. Die letzte Auflage ist 2010 erschienen.

    In 30er Zonen dürfen Radverkehrsanlagen bis dato gar nicht angelegt werden. Hier kommen andere Elemente meist zum Tragen, wie modal filter, Freigabe von Einbahnstraße usw. 

  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC vor Ort?

    Ende Mai 2021 zählte der Kreisverband 1.255 Mitglieder, wovon 308 in Solingen wohnen.

  • Wo kann ich Lastenräder ausleihen?

    In Solingen kann der Dürpelflitzer beim Zweiäder Biernath in Ohligs kostenlos (Spender wird erbeten), in SG Mitte kann das Leiwermang des VCD bei Legewie ausgeliehen werden und die Firma sigo.green biette in Aufderhöhe rund um die Uhr an, ein Lastenrad auszuleihen. Alle Lastenräder sind mit E-Motoren ausgestatttet. Bei Sigo.green muss man sich vor der ersten Fahrt registrieren. 

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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