Durch die Elfringhauser Schweiz

Als Elfringhauser Schweiz wird der Teil zwischen Hattingen, Wuppertal, Sprockhövel und Velbert bezeichnet, der zwei tiefe Bachtäler, das Deilbachtal und das Felderbachtal, sowie teilweise 300 m hohe Erhebungen und zahlreiche Siepen aufweist.

Die Streckenlänge: 40km

Höhenmeter: 540hm

Wir starten in Wuppertal-Oberbarmen auf dem Berliner Platz. An der Ampel können wir die Berliner Straße überqueren und fahren die Langobardenstraße etwa 500 Meter hoch. Am Hinweisschild Nordbahntrassen-Cafe biegen wir links ein und halten uns direkt dahinter rechts, womit wir auf der Nordbahntrasse Richtung Bahnhof Schee sind.

Hinter dem Neubaugebiet Bergisches Plateau schwenkt der Radweg nach links auf die Weiherstraße und sofort rechts auf die Straße Am Dieck. Auf dem Bürgersteig rechts müssen wir jetzt 600 m neben dem Autoverkehr fahren, weil das Gelände der Trasse schon bebaut war, als die Wuppertalbewegung den Bau der Nordbahntrasse durchsetzte. Kurz vor der Nächstebrecker Straße geht es an einer aufgehängten Fahrradskulptur rechts ab zur Zufahrt Bramdelle.

Später nach dem Tunnel Schee haben wir im ESS-Bahnhof Schee Gelegenheit für einen Imbiss und einen schönen Ausblick in die Elfringhauser Schweiz.

Hinterm Bahnhof Schee fahren wir links in den Rottenberger Weg und an der Elberfelder Straße wieder links. In die erste Abbiegung rechts Kressieper Weg biegen wir ein und fahren mehrere Kilometer auf dem EN 9 – Radweg bis zur L 924. Hier fahren wir nach rechts in die Felderbachstraße und die dritte Straße links in den Höhenweg. Dem EN 9 – Radschild folgen wir weiter und verlassen so später den Höhenweg nach links bergab in den Deilbachweg. Dieser stößt im Tal auf die Deilbachstraße, der wir nach rechts folgen bis zur L 433, wo wir nach links in die Nordrather Straße einbiegen.

In die erste Straße rechts Windrather Straße biegen wir ein und fahren mehrere Kilometer durch die Windrather Biohöfe bis zur Siebeneicker Straße. Ihr folgen wir links und bleiben auch vor einer scharfen Linkskurve auf ihr. Am nächsten Weg rechts biegen wir ein und fahren sofort links durch ein Golfgelände bis zum Schevenhof. Vor dem Hof geht es scharf links auf dem Schevenhofer Weg bergauf bis zur Nevigeser Straße.

Auf dem Radweg geht es rechts bis zur zweiten Straße links Schönefelder Weg, in die wir einbiegen und durch das Gelände der Diakonie Aprath bis hinter die kleine Kirche fahren. Links geht es in den  Oberdüsseler Weg und dann sofort rechts in den Unterdüsseler Weg. Wir folgen dem R 1 – Weg, der später nach rechts über die Gleise führt, und erreichen die Straße „Aprath“ in einer Kurve. Nach links und sofort der ersten Straße rechts geht der R 1 – Weg am Aprather Mühlenteich vorbei, hinter dem wir links auf die schmale Straße „Düsseler Feld“ einbiegen.

In Düssel fahren wir hinter der zweiten Kirche rechts und sofort links in die Dorfstraße. Auf ihr überqueren wir die Tillmannsdorfer Straße und den Hohlweg, biegen am Ende rechts ab und erreichen den Hahnenfurther Weg, dem wir nach links bis Hahnenfurth folgen.

Auf der Straße Hahnenfurth fahren wir links bis hinter die Bahnunterführung, wo es rechts in den Schlehenweg geht. Wir überqueren „Am Sandfeld“ und fahren in Neu-Dornap durch die Unterführung und sofort links in den R 1 - Waldweg. Über Wald- und Feldwege erreichen wir die B 224, die wir überqueren und auf der Straße „Grünewald“ bergab bis zur Trasse fahren, in die wir scharflinks einbiegen.

Schnurgerade geht es bis zur Nordbahntrasse, der wir scharfrechts Richtung Vohwinkel folgen. Am Ende geht es links am Parcour vorbei, links über die Bahn und sofort rechts auf dem Radweg parallel zur Bahn über den P+R-Parkplatz bis zum Bahnhof Vohwinkel.

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ADFC Wuppertal / Solingen

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Stadtradeln 2024 in Solingen und Wuppertal?

    Das Stadtradeln in Wuppertal und Solingen startet jeweils am 18. Mai. Der dreiwöchige Aktionszeitraum endet am 7. Juni. Für Wuppertal gibt es hier mehr Informationen.  für Solingen  gibt es hier weiterführende Informationen.

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Was ist eine Fahrradstraße?

    Auf einer Fahrradstraße dürfen zunächst nur Fahrradfahrer fahren. KfZs oder Mopeds muss erst durch ein Zusatzschild die Durchfahrt erlaubt werden. Dabei sind die KfZ und andere nur Gast auf der Fahrradstraße. Fahrradfahrer dürfen hier nebeneinander fahren. Die maximale Geschwindigkeit ist auf 30 km/h begrenzt und die Fahrradstraße darf nicht in 30er Zonen eigerichtet werden. Voraussetzung zum Einrichten einer Fahrradstraße ist, dass der Radfahrer bereits heute den überwiegenden Teil der Nutzer ausmachen oder es zu erwarten ist, dass dies eintritt. Dabei ist nicht klar, über welchen zeitlichen Horizont gesprochen wird und nach welcher Methodik eine entsprechende Verkehrsprognose abzugeben ist. Die Hürde ist damit nur auf dem Papier hoch. Anbei auch ein Erklärvideo..

  • Wie breit müssen Radverkehrsanlagen sein?

    Unter Radverkehrsanlagen versteht man Radschutzstreifen und Radwege. Radschutzstreifen müssen mindestens 1,25m breit sein und haben eine Regelbreite von 1,50m. Radwege haben dagegen mindestens 1,60m breit zu sein und haben eine Regelbreite von 2m. Über dieser Breiten kann natürlich hinausgegangen werden. Führt eine solche Radvekehrsanlage an parkenden Autos vorbei, so ist noch ein Puffer einzuplanen. Radwege werden nachrangig angelegt, d.h. zunächst muss die Straße eine Breite von wenigsten 4,5m Breite aufweisen. In diesem Fall ist keine Mittelinie mehr vorgesehen. Eine Kombination aus Mindestbreiten ist im Übrigen nicht erlaubt, d.h. eine Straße muss mind. etwas über 7m Breite aufweisen um eine Straße plus Radschutzstreifen auf beiden Fahrbahnseiten anzubringen. Bei engeren Straßen kann, wenn ein Gehweg vorhanden ist, dieser alternativ für Radfahrer freigegeben werden oder es entsteht ein gemeinsamer Geh- und Radweg.

    Übrigens ein Zweirichtungsradweg muss wenisgtens 2,50 breit sein, und regehaft 3m. Hierbei entscheidet die Steigung auch darüber, ob 2,50m Breite ausreichend sind. 

    Gerade Hauptverkehrsstraßen weisen pro Fahrspur rund 3,25 m Breite in der Regel auf, da die maximale Breite von LKW und Bussen alleine schon 2,50m betragen darf. Häufig wird über mangelnden Platz geklagt, das ist aber in den seltensten Fällen der wahre Grund, denn meist existieren rund 2 bis 2,50 m breite Parkmöglichkeiten auf einer oder beiden Straßenseiten. Die Regelungen zu den Radverkehrsanlagen sind in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (kurz: ERA 2010) festgehalten. Die letzte Auflage ist 2010 erschienen.

    In 30er Zonen dürfen Radverkehrsanlagen bis dato gar nicht angelegt werden. Hier kommen andere Elemente meist zum Tragen, wie modal filter, Freigabe von Einbahnstraße usw. 

  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC vor Ort?

    Ende Mai 2021 zählte der Kreisverband 1.255 Mitglieder, wovon 308 in Solingen wohnen.

  • Wo kann ich Lastenräder ausleihen?

    In Solingen kann der Dürpelflitzer beim Zweiäder Biernath in Ohligs kostenlos (Spender wird erbeten), in SG Mitte kann das Leiwermang des VCD bei Legewie ausgeliehen werden und die Firma sigo.green biette in Aufderhöhe rund um die Uhr an, ein Lastenrad auszuleihen. Alle Lastenräder sind mit E-Motoren ausgestatttet. Bei Sigo.green muss man sich vor der ersten Fahrt registrieren. 

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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