Auf den Kohlenbahnen

Diese Tour führt uns auf ehemaligen Bahntrassen durch ein Gebiet, in dem es vergleichsweise geringe Kohlenvorräte gab.

Die Streckenlänge: 70 km

Höhenmeter: 670hm

Der ursprünglich einfache Abbau und vor allem die Nachfrage des bergischen Eisen- und Textilgewerbes nach Steinkohle machten aber den Steinkohlenbergbau und -transport zu prägenden Wirtschaftszweigen.

Wir starten in Wuppertal-Oberbarmen auf dem Berliner Platz. An der Ampel können wir die Berliner Straße überqueren und fahren die Langobardenstraße etwa 500 Meter hoch. Am Hinweisschild Nordbahntrassen-Cafe biegen wir links ein und halten uns direkt dahinter rechts, womit wir auf der Nordbahntrasse Richtung Bahnhof Schee sind.

Hinter dem Neubaugebiet Bergisches Plateau schwenkt der Radweg nach links auf die Weiherstraße und sofort rechts auf die Straße Am Dieck. Auf dem Bürgersteig rechts müssen wir jetzt 600 m neben dem Autoverkehr fahren, weil das Gelände der Trasse schon bebaut war, als die Wuppertalbewegung den Bau der Nordbahntrasse durchsetzte. Kurz vor der Nächstebrecker Straße geht es an einer aufgehängten Fahrradskulptur rechts ab zur Zufahrt Bramdelle.

Der Einschnitt Bramdelle führt durch Gesteine des Massenkalks, der vor zirka 370 Millionen Jahren durch Ablagerung von Korallen, Schnecken und Muscheln in einem flachen tropischen Meer entstand. Später kommen wir durch den Tunnel Schee zum ESS-Bahnhof Schee. Dort haben wir Gelegenheit für einen Imbiss und einen schönen Ausblick in die Elfringhauser Schweiz.

Hinterm Bahnhof Schee fahren wir auf den Radweg rechts und folgen dem Wegweiser rechts nach Gevelsberg / Haßlinghausen. Nach Überquerung der sehr unübersichtlichen Quellenburgstraße wird die Trasse weitergeführt Richtung Witten.

Auf der linken Seite steht später ein Hinweisschild über Kohlenflöze im Halloh. Hier entdeckten die grundbesitzenden Bauern vor mehreren hundert Jahren auf ihrem Land als schwarze Streifen erscheinende Flöze. Sie bauten mit ihren Familien und Nachbarn als "Gewerken" die entdeckte Kohle ab und verkauften sie.

Später verlassen wir hinter einem Pferdehof scharf links die Trasse Richtung Witten. Auf der Straße fahren wir nach rechts und folgen ihr 500 m, bis wir rechts Richtung Witten in die Albringhauser Straße einbiegen können. Wir folgen der Fahrrad-Beschilderung, bis es in Esborn-Albringhausen links abgeht in Am Overbeck. Hier biegen wir ein und radeln am alten Bahnhofsgebäude „Landhaus zum alten Bahnhof“ vorbei.

Die auch als Elbschetalbahn bezeichnete Bahnstrecke Schwelm-Witten verläuft auf langer Strecke parallel zum Bach Elbsche. Von 2002-2008 wurde auf der Trasse der Bahnstrecke ein attraktiver Rad- und Wanderweg ausgebaut, der dem Fluss über fast den gesamten Verlauf folgt.

Nach der Auffahrt zur Trasse der Elbschetalbahn, die 1979 stillgelegt und 2017 für den Radverkehr frei gegeben wurde, erreichen wir nach 7 km Witten. Unterwegs sehen wir häufiger "Kunst aus Natur“ und erleben das Elbschetalviadukt mit Blick rechts auf Wengern und links auf Elbschebach und Natur.

Am Ende der Trasse fahren wir rechts durch die Unterführung und sofort links auf den Radweg neben der Uferstraße. Hier folgen wir dem Ruhrtalweg über die Nachtigallstraße.

Wenn wir die Tour beenden und mit dem Zug zurückfahren wollen, fahren wir rechts über die Nachtigallbrücke. Am Ruhrdeich biegen wir links ab und sofort wieder rechts in die Herbeder Straße, der wir bis zur Abbiegung rechts in die Berger Straße folgen. Hier liegt der Hauptbahnhof Witten, wo wir mit dem stündlich fahrenden Zug nach Wuppertal-Oberbarmen kommen.

Wenn es mit dem Rad wieder zurückgehen soll nach Wuppertal, fahren wir geradeaus bis zur Zeche Nachtigall LWL-Industriemuseum, das als ältestes und größtes Industriemuseum in Deutschland gilt. Der Weg rechts neben den Gleisen bringt uns zur Ruhrfähre Hardenstein, mit der wir aufs rechte Ufer der Ruhr übersetzen.

Dem Ruhrtalradweg folgen wir bis Brockhausen, wo wir auf der Kosterstraße die Ruhrbrücke nutzen, um dann auf der linken Flussseite bis hinter Hattingen zu fahren. Dort biegen wir scharf links in die Isenbergstraße. An der Nierenhofer Straße fahren wir links, wechseln die Straßenseite an der Straße Wildhagen und fahren ein kurzes Stück weiter bis zum Beginn der Trasse (Hinweisschilder „Von Ruhr zur Ruhr“), die ab hier „Glück-auf-Trasse“ genannt wird. Auf dieser geht es dann stetig leicht aufwärts bis zum Bahnhof Schee und abwärts nach Wuppertal-Oberbarmen.

Weitere Informationen in:

Reinhold Weber, Radeln für die Seele – Bergisches Land, Droste-Verlag, Tour 7

Peter Flesch, Bergische Bahntrassen, ADFC-Radausflugsführer, Tour 2

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Stadtradeln 2024 in Solingen und Wuppertal?

    Das Stadtradeln in Wuppertal und Solingen startet jeweils am 18. Mai. Der dreiwöchige Aktionszeitraum endet am 7. Juni. Für Wuppertal gibt es hier mehr Informationen.  für Solingen  gibt es hier weiterführende Informationen.

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Was ist eine Fahrradstraße?

    Auf einer Fahrradstraße dürfen zunächst nur Fahrradfahrer fahren. KfZs oder Mopeds muss erst durch ein Zusatzschild die Durchfahrt erlaubt werden. Dabei sind die KfZ und andere nur Gast auf der Fahrradstraße. Fahrradfahrer dürfen hier nebeneinander fahren. Die maximale Geschwindigkeit ist auf 30 km/h begrenzt und die Fahrradstraße darf nicht in 30er Zonen eigerichtet werden. Voraussetzung zum Einrichten einer Fahrradstraße ist, dass der Radfahrer bereits heute den überwiegenden Teil der Nutzer ausmachen oder es zu erwarten ist, dass dies eintritt. Dabei ist nicht klar, über welchen zeitlichen Horizont gesprochen wird und nach welcher Methodik eine entsprechende Verkehrsprognose abzugeben ist. Die Hürde ist damit nur auf dem Papier hoch. Anbei auch ein Erklärvideo..

  • Wie breit müssen Radverkehrsanlagen sein?

    Unter Radverkehrsanlagen versteht man Radschutzstreifen und Radwege. Radschutzstreifen müssen mindestens 1,25m breit sein und haben eine Regelbreite von 1,50m. Radwege haben dagegen mindestens 1,60m breit zu sein und haben eine Regelbreite von 2m. Über dieser Breiten kann natürlich hinausgegangen werden. Führt eine solche Radvekehrsanlage an parkenden Autos vorbei, so ist noch ein Puffer einzuplanen. Radwege werden nachrangig angelegt, d.h. zunächst muss die Straße eine Breite von wenigsten 4,5m Breite aufweisen. In diesem Fall ist keine Mittelinie mehr vorgesehen. Eine Kombination aus Mindestbreiten ist im Übrigen nicht erlaubt, d.h. eine Straße muss mind. etwas über 7m Breite aufweisen um eine Straße plus Radschutzstreifen auf beiden Fahrbahnseiten anzubringen. Bei engeren Straßen kann, wenn ein Gehweg vorhanden ist, dieser alternativ für Radfahrer freigegeben werden oder es entsteht ein gemeinsamer Geh- und Radweg.

    Übrigens ein Zweirichtungsradweg muss wenisgtens 2,50 breit sein, und regehaft 3m. Hierbei entscheidet die Steigung auch darüber, ob 2,50m Breite ausreichend sind. 

    Gerade Hauptverkehrsstraßen weisen pro Fahrspur rund 3,25 m Breite in der Regel auf, da die maximale Breite von LKW und Bussen alleine schon 2,50m betragen darf. Häufig wird über mangelnden Platz geklagt, das ist aber in den seltensten Fällen der wahre Grund, denn meist existieren rund 2 bis 2,50 m breite Parkmöglichkeiten auf einer oder beiden Straßenseiten. Die Regelungen zu den Radverkehrsanlagen sind in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (kurz: ERA 2010) festgehalten. Die letzte Auflage ist 2010 erschienen.

    In 30er Zonen dürfen Radverkehrsanlagen bis dato gar nicht angelegt werden. Hier kommen andere Elemente meist zum Tragen, wie modal filter, Freigabe von Einbahnstraße usw. 

  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC vor Ort?

    Ende Mai 2021 zählte der Kreisverband 1.255 Mitglieder, wovon 308 in Solingen wohnen.

  • Wo kann ich Lastenräder ausleihen?

    In Solingen kann der Dürpelflitzer beim Zweiäder Biernath in Ohligs kostenlos (Spender wird erbeten), in SG Mitte kann das Leiwermang des VCD bei Legewie ausgeliehen werden und die Firma sigo.green biette in Aufderhöhe rund um die Uhr an, ein Lastenrad auszuleihen. Alle Lastenräder sind mit E-Motoren ausgestatttet. Bei Sigo.green muss man sich vor der ersten Fahrt registrieren. 

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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