Fahrradabstellanlagen: Wie sollten neue Anlagen aussehen

Seit 2022 ist für NRW eine neue Bauordnung mit einer angepassten Stellplatzverordnung in Kraft. Bis dahin sah diese nur vor, Stellplätze für Autos zu schaffen.

Die neue Stellplatzverordnung von NRW sieht auch die Errichtung von Fahrradstellplätzen vor und tritt an die Stelle etwaiger kommunaler Stellplatzsatzungen, sofern - wie in Solingen - keine eigene definiert ist. Einschränkend gilt diese Satzung nur für Nutzungsänderungen und bei Neubauten. Bei Bestandsbauten ist es auch im Nachgang schwierig einen Fahrradkeller unterzubringen, allerdings zeigen auch hier Beispiele von Wohnungsbaugenossenschaften in Solingen, dass man bemüht ist und in Eingangsbereichen abschließbare und überdachte Sammelanlagen zu errichten.

Diese Festsetzungen durch das Land waren nötig, denn ansonsten entstünden auch weiterhin Neubauten ohne jegliche Abstellanlagen für Fahrräder. Die heutige Parkplatzdichte für Autos ist zum Teil auch der alten Stellplatzsatzung zu verdanken.

Abstellanlagen innen auf dem Olbogelände in Ohligs

Auszüge aus der Stellplatz Verordnung NRW (StellplatzVO NRW)

§ 5 Erfüllung der Herstellungspflicht

[...]

(2) [...] Bei notwendigen Stellplätzen für Fahrräder darf die Entfernung zum Baugrundstück maximal 100 Meter betragen. [...]

§ 8 der StVO NRW

Beschaffenheit von notwendigen Stellplätzen für Fahrräder

(1) [...] müssen von der öffentlichen Verkehrsfläche ebenerdig oder durch Rampen, Aufzüge oder vergleichbare Einrichtungen verkehrssicher und leicht erreichbar sein.

(2) Notwendige Stellplätze für Fahrräder müssen, einzeln leicht zugänglich sein, eine Sicherung gegen Diebstahl ermöglichen und eine Fläche von mindestens 1,5 Quadratmetern je Stellplatz haben.

(3) [...] wird eine Überdachung empfohlen. Jeder elfte notwendige Stellplatz für Fahrräder muss durch eine zusätzliche Fläche von mindestens 1,5 Quadratmetern zum Abstellen von Kinder- oder Lastenanhängern geeignet sein.

 

Positiv bewerten wir, dass bereits vor Inkrafttreten der Satzung sich der Bauherr des Olbogeländes in Ohligs zu 600 Fahrrad-Abstellanlagen für die entstandenen 300 Mietparteien verpflichtete. Formal sind die Voraussetzungen wohl erfüllt, aber Bilder der Anlage zeigen, wo es noch Probleme gibt.

Die Außenanlagen sind zahlreich und meist für Besucher leicht zugänglich; eine separate, abschließbare Sammelgarage wurde dort nicht geschaffen, statt dessen Fahrradbügel. Sie sind in ausreichendem Abstand erstellt. Dies ist auf jeden Fall löblich. Auf diese Weise können Besucher ihr Fahrrad gut und sicher abstellen.

Die Anlagen in der Tiefgarage sind separate Kelleranlagen, allerdings ohne Fahrradbügel. Fahrräder können hier nur mit Fahrradständer abgestellt werden und nicht an separaten im Boden verankerten Bügeln oder an Doppelstockanlagen angeschlossen werden. Gut umgesetzt ist, dass die "Fahrradkeller", die an schmucklose Rumpelkammern erinnern, separate "Keller" sind mit zufallenden Türen. Die Hausratversicherung zahlt - wenn nicht extra eine Fahrradversicherung gegen einfachen Diebstahl abgeschlossen wurde - nämlich nur, wenn Einbruchsspuren an den Kellertüren zu sehen sind.

Für Pedelecbesitzer ist in den "Fahrradkellern" keine separate Lademöglichkeit geschaffen worden. Mieter:innen bleibt daher nur die Möglichkeit den Akku in die Wohnung zu nehmen und dort zu laden. Glücklich wird hier derjenige sein, der nicht über einen Intube-Akku verfügt, der sich nach unten entnehmen lässt. Akkusysteme, die von außen angebracht sind oder von oben entnehmbar sind, haben hier ihre Vorteile. 

Was wir aber nicht verstehen, dass eine Supermarktkette im Jahr 2023 nach einer längeren Modernisierungsphase lediglich 6 Vorderradhalter – auch "Felgenknicker" genannt – eingepfercht zwischen Blumenregal und Glasfront präsentieren. Schade, ein Blick in die aktuelle Stellplatzverordnung für NRW hätte gezeigt, dass die Vorderradhalter den Mindestbedarf an Platz und Qualität bei weitem nicht erfüllen. Ein Anschließen des Fahrradrahmens ist so überhaupt nicht möglich.

Wir haben diese Anlage beim wieder eröffneten Supermarkt in der Friedenstraße (Rewe) entdeckt. Erwartbar war, dass diese Anlage nicht genutzt wird und weiter die Fahrräder rechts des Einganges hinter Gemüsekisten versteckt nahe des Personaleinganges abgestellt werden.

Wir hoffen, dass dort noch nachgebessert wird. Wie es besser geht zeigt sich bei der Konkurrenz direkt nebenan (Aldi) oder in Wald an der Focher Straße (Lidl).

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

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  • Stadtradeln 2024 in Solingen und Wuppertal?

    Das Stadtradeln in Wuppertal und Solingen startet jeweils am 18. Mai. Der dreiwöchige Aktionszeitraum endet am 7. Juni. Für Wuppertal gibt es hier mehr Informationen.  für Solingen  gibt es hier weiterführende Informationen.

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Was ist eine Fahrradstraße?

    Auf einer Fahrradstraße dürfen zunächst nur Fahrradfahrer fahren. KfZs oder Mopeds muss erst durch ein Zusatzschild die Durchfahrt erlaubt werden. Dabei sind die KfZ und andere nur Gast auf der Fahrradstraße. Fahrradfahrer dürfen hier nebeneinander fahren. Die maximale Geschwindigkeit ist auf 30 km/h begrenzt und die Fahrradstraße darf nicht in 30er Zonen eigerichtet werden. Voraussetzung zum Einrichten einer Fahrradstraße ist, dass der Radfahrer bereits heute den überwiegenden Teil der Nutzer ausmachen oder es zu erwarten ist, dass dies eintritt. Dabei ist nicht klar, über welchen zeitlichen Horizont gesprochen wird und nach welcher Methodik eine entsprechende Verkehrsprognose abzugeben ist. Die Hürde ist damit nur auf dem Papier hoch. Anbei auch ein Erklärvideo..

  • Wie breit müssen Radverkehrsanlagen sein?

    Unter Radverkehrsanlagen versteht man Radschutzstreifen und Radwege. Radschutzstreifen müssen mindestens 1,25m breit sein und haben eine Regelbreite von 1,50m. Radwege haben dagegen mindestens 1,60m breit zu sein und haben eine Regelbreite von 2m. Über dieser Breiten kann natürlich hinausgegangen werden. Führt eine solche Radvekehrsanlage an parkenden Autos vorbei, so ist noch ein Puffer einzuplanen. Radwege werden nachrangig angelegt, d.h. zunächst muss die Straße eine Breite von wenigsten 4,5m Breite aufweisen. In diesem Fall ist keine Mittelinie mehr vorgesehen. Eine Kombination aus Mindestbreiten ist im Übrigen nicht erlaubt, d.h. eine Straße muss mind. etwas über 7m Breite aufweisen um eine Straße plus Radschutzstreifen auf beiden Fahrbahnseiten anzubringen. Bei engeren Straßen kann, wenn ein Gehweg vorhanden ist, dieser alternativ für Radfahrer freigegeben werden oder es entsteht ein gemeinsamer Geh- und Radweg.

    Übrigens ein Zweirichtungsradweg muss wenisgtens 2,50 breit sein, und regehaft 3m. Hierbei entscheidet die Steigung auch darüber, ob 2,50m Breite ausreichend sind. 

    Gerade Hauptverkehrsstraßen weisen pro Fahrspur rund 3,25 m Breite in der Regel auf, da die maximale Breite von LKW und Bussen alleine schon 2,50m betragen darf. Häufig wird über mangelnden Platz geklagt, das ist aber in den seltensten Fällen der wahre Grund, denn meist existieren rund 2 bis 2,50 m breite Parkmöglichkeiten auf einer oder beiden Straßenseiten. Die Regelungen zu den Radverkehrsanlagen sind in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (kurz: ERA 2010) festgehalten. Die letzte Auflage ist 2010 erschienen.

    In 30er Zonen dürfen Radverkehrsanlagen bis dato gar nicht angelegt werden. Hier kommen andere Elemente meist zum Tragen, wie modal filter, Freigabe von Einbahnstraße usw. 

  • Wie viele Mitglieder hat der ADFC vor Ort?

    Ende Mai 2021 zählte der Kreisverband 1.255 Mitglieder, wovon 308 in Solingen wohnen.

  • Wo kann ich Lastenräder ausleihen?

    In Solingen kann der Dürpelflitzer beim Zweiäder Biernath in Ohligs kostenlos (Spender wird erbeten), in SG Mitte kann das Leiwermang des VCD bei Legewie ausgeliehen werden und die Firma sigo.green biette in Aufderhöhe rund um die Uhr an, ein Lastenrad auszuleihen. Alle Lastenräder sind mit E-Motoren ausgestatttet. Bei Sigo.green muss man sich vor der ersten Fahrt registrieren. 

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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