Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Wuppertal/ Solingen

Quelle: ADFC Wuppertal

Pedelec - Förderung in Wuppertal nach Erhöhung im Frühjahr zusammengestrichen

Die Wuppertaler Stadtwerke haben ihr Angebot im Frühjahr auf die Lastenradförderung ausgebaut. Leider hat die WSW nun im Laufe des Sommers die Pedelec – Förderung massiv verringert, genauer gesagt halbiert.

Die Solinger und Remscheider Stadtwerke bieten ihren Kunden weiterhin eine einmalige Beihilfe an. Und auch vom Land NRW gibt es ein Förderprogramm.

Für Lastenräder wurde ab Februar 2021 eine extra Förderstufe eingerichtet. Beim Kauf eines Lastenpedelecs kann man als WSW Stromkunde eine Förderung von 150.-€ ( vorher 250.-€ ) beantragen. Die Förderung ist nach wie vor nicht mehr an den Bezug von Ökostrom gekoppelt. Jeder WSW- Stromkunde kann ansonsten beim Kauf oder Leasing eines Pedelecs die Beihilfe von 75 € ( vorher 150.-€ ) für ein Pedelec/ E – Bike beantragen. Trotzdem ist der Betrieb mit Ökostrom im Sinne einer sauberen Umwelt sicher empfehlenswert.

In Remscheid und Solingen besteht das Angebot des Energieversorgungsunternehmens, eine einmalige Beihilfe beim Kauf eines Pedelecs zu gewähren. Immerhin 100 Euro Zuschuss können EWR- und SWS Kunden erhalten.

Aber Achtung: In Remscheid und Solingen ist die Prämie weiterhin an den Bezug von Ökostrom gebunden. Da nach unserer Kenntnis aber nur ein kleiner Kundenanteil tatsächlich Ökostrom bezieht, fallen damit schon mindestens 90 % der potentiellen InteressentInnen wieder weg. Andererseits ist es aus ökologischen Gründen sicherlich sinnvoll, bei der Förderung von E-Mobilität nicht Strom zu propagieren, dessen Produktion die Umwelt belastet. Und die Mehrkosten für Grünen Strom sind relativ gering, so dass neben dem Umweltaspekt auch ein sinnvoller Effekt  für die eigene Brieftasche bleibt. 

Förderung bergische Stadtwerke
 WSWSWSEWR
Förderbetrag75 € / 125 €100 €100 €
Ökostrombindungneinjaja
Bindung5 Jahre3 Jahre2 Jahre
Rückzahlung20 % pro Jahr vorzeitigen Ausscheidenskeine Kündigung vorgesehenkeine Kündigung vorgesehen
Beschränkungen2 Räder/ Jahr pro Haushalt 2 Räder je Haushalt
SonstigesWSW-Aufkleber am Akku EWR- Aufkleber am Rad

Sicher ist die gleichzeitige Förderung der Ökostrom-Idee eine saubere Sache (der Wechsel lohnt sich übrigens für alle, da die Mehrkosten weit unter der Fördersumme liegen). Aber eine Förderung für nur einen verschwindend geringen Teil der Kunden läuft ins Leere. Hier sollten EWR und SWS nachbessern. In Remscheid ist der Teil der Ökostromkunden durch eine sehr offensive Vermarktung und günstige Bedingungen übrigens schon heute deutlich höher.

Aus unserer Sicht ist die 5-jährige Bindungsfrist der WSW unangemessen lang. Allerdings sind abgesehen von dieser Kritik die Rückzahlungsbedingungen fair.

Und dann gibt es noch diese Landesförderung:

NRW-Förderung (Emissionsarme Mobilität) nur für gewerbliche Nutzer

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Erwerb (Kauf) von Elektrolastenfahrrädern.

Voraussetzungen

  • Nutzlast von mindestens 70 kg ohne Fahrer
  • verlängerter Radstand oder eine unlösbar mit dem Fahrrad verbundene Transportmöglichkeit (z. B. ein fest installierter Lastenbehälter)

Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.4).

Förderhöhe

Antragsberechtigtemax. Förderquotemax. Förderhöhemax. Anzahl an Lastenrädern
Unternehmen*30 %2100 €5 pro Jahr
Kommunen**60 %4200 €5 pro Jahr

*     Freiberufler, Gewerbetreibende, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Personengesellschaften
**   Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.

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Email: info [at] w-sg.adfc.de

Mobil: 0178-1369833

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